Band Contract

Alternative Country

Created with Sketch.


BAND-LEISTUNGSVERTRAG
Dieser Vertrag (die „Vereinbarung“) wird an diesem Tag zwischen Operator (……………………………………….) und Fishbrook (die „Band“) geschlossen, um Band als unabhängige Auftragnehmer für die Durchführung (die „Show“) für Operator am Veranstaltungsort zu engagieren

…………………………………………………….), der sich an der Adresse Adresse des Veranstaltungsorts befindet.
Es wird folgendes vereinbart:

  1. Ort, Datum und Uhrzeit der Show (am……………………………………). Die Parteien vereinbaren, dass Zeitpunkt und Ort der Show am Tag des Monats, des Jahres und der Uhrzeit der Veranstaltungsort sind.
  2. Beschreibung der Show. Die Show wird eine musikalische Darbietung sein, deren musikalischer Inhalt von der Band festgelegt wird. Die Show dauert mindestens 90 Minuten für Show-Minuten.
  3. Zahlung. Die Entschädigung für die Show erfolgt in Euro, zahlbar nach Zahlungsmethode (Bargeld ).
  4. Als Gage wir$ ( ………………….Euro ) Verein bart
  5. Stornierung. Wenn die vollständige Zahlung nicht bis unmittelbar vor der Show der Band erfolgt, kann die Show von der Band abgesagt werden und der Betreiber kann keine Schäden geltend machen. Eine Stornierung kann durch den Betreiber vor zwei Tagen vor dem Zeitpunkt der Ausstellung erfolgen. In diesem Fall wird die Anzahlung von 50% der Gebühr des Betreibers nicht erstattet, der Betreiber muss jedoch die restlichen 50% der Gebühr nicht bezahlen. Wenn die Show innerhalb von 2 Tagen nach der Show abgesagt wird, muss der Betreiber die volle Gebühr für das Band bezahlen. Band kann jederzeit vor dem Ticketverkauf durch den Betreiber stornieren. In diesem Fall muss Band die Gebühr vollständig erstatten.
  6. Höhere Gewalt. Für den Fall, dass die Show aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, behördlichen Eingriffen oder Krankheiten / Behinderungen von Band nicht angemessen durchgeführt werden kann, In diesem Fall wird eine neue Vereinbarung, die dies widerspiegelt, von den Parteien unterzeichnet. Weitere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
  7. Band Guest Tickets. Der Betreiber stellt Band Tickets Freikarten für die Show zur Verfügung, die von der Band nach eigenem Ermessen genutzt werden können.
  8. Essen und Trinken. Der Betreiber versorgt das Band mit Mahlzeiten – eine für jede Person mit Mahlzeiten und Wasserflaschen.
  9. Parken. Der Betreiber sichert ausreichend Parkplätze für den VW Band Bus von Band in angemessener Entfernung zum Veranstaltungsort für einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden vor der Show und eine Stunde nach der Show.
  1. Sound Systems Check. Ein Soundcheck, der vom Soundsystem von Band of Venue durchgeführt wird, muss zwischen Band und Operator vereinbart werden.
  2. Sicherheit, Gesundheit und Sicherheit. Der Betreiber garantiert, dass der Veranstaltungsort groß genug ist, um die Veranstaltung sicher durchzuführen, dass der Veranstaltungsort stabil gebaut und ausreichend wettergeschützt ist und dass angemessene Sicherheits- und / oder Rettungskräfte zur Verfügung stehen, falls dies absehbar erforderlich ist. Der Betreiber unterhält eine ausreichende Personen- / Sachversicherung für den Veranstaltungsort, um vorhersehbare Schäden abzudecken.
  3. Entschädigung. Der Betreiber stellt Band von jeglichen Ansprüchen wegen Sach- oder Personenschäden frei, die durch die Showteilnehmer verursacht wurden.
  4. Schiedsgerichtsbarkeit von Streitigkeiten. Alle Ansprüche oder Streitigkeiten einer Partei aus oder im Rahmen dieser Vereinbarung werden einem Schiedsverfahren unter Verwendung des Dienstes unter der URL-Adresse http://www.judge.me (der „Schiedsgerichtsdienst“) und gemäß den Regeln dieser Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen Bedienung. Jedes Gericht, das ansonsten für den Streit zuständig gewesen wäre, setzt sowohl die Schlichtung durch die Schiedsstelle als auch einen Schiedsspruch durch. Die Parteien tragen ihre eigenen Kosten, mit der Ausnahme, dass die von der Schiedsstelle für die Einreichung des Falls bei der Schiedsstelle erhobene Gebühr von der anderen Partei im Rahmen eines Schiedsspruchs zurückgefordert werden kann.
  5. Salvatorische Klausel. Wenn ein Teil der Vereinbarung gegen geltendes Recht verstößt, wird dieser Teil unwirksam, alle anderen Teile der Vereinbarung bleiben jedoch in Kraft.
  6. Interpretation. Die Vereinbarung wird nach deutschem Recht ausgelegt.
  7. Fahrer. Nichts in der Vereinbarung soll einen Fahrer davon abhalten, zu einer Vereinbarung hinzugefügt zu werden, die für die Band günstig ist, wie von der Band beurteilt. Alle Fahrer müssen schriftlich und von der Partei, gegen die die Vollstreckung beantragt wird, unterschrieben sein.

Der unten unterzeichnete Bandrepräsentant hat die Vollmacht, diese Vereinbarung für Band in ihrer Gesamtheit vollstreckbar zu unterzeichnen. Der unten unterzeichnete Operator’s Representative garantiert, dass er befugt ist, den Operator und den Veranstaltungsort (oben) zu binden.

Unterschrift des Vertreters der Band: ……………..

Bandbeauftragter : Sabin Jakob

Band geschriebener Name: Fishbrook

Unterschrift des Betreibers: ……………………………………………..

Vertreter des Betreibers getippter Name und Titel: Sabine Jakob